Urlaub für Anfänger oder wie man seinen Chef nervt

Ich gebe es ja zu: der bezahlte Urlaub ist durchaus ein Streitthema. Und es gibt Arbeitgeber, die versuchen die Arbeitnehmer auszunutzen. Das darf nicht sein. Es gibt allerdings auch Gerichte, die doch immer wieder unverständliche Urteile sprechen. So jetzt durch den Europäischen Gerichtshof geschehen. Und das gleich in zwei Fällen, einer kurioser als der Andere.

Ein Hinweis vorneweg: Ich bin Arbeitnehmer und sehr glücklich über den Urlaub, den ich habe. Und ich bin kein Jurist.

Im ersten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der über mehrere Jahre seinen Urlaub absichtlich nicht genommen hat. Als er dann den Arbeitgeber gewechselt hat, wollte er vom alten Arbeitgeber seinen Urlaub ausbezahlt haben. Das ganze ging vor Gericht und wurde am Ende dem EuGH vorgelegt. Und er hat Recht bekommen.

Grundsätzlich ist es natürlich richtig, das Leute ihren Urlaub nehmen können müssen und falls das mal nicht geht, dann muss dieser ausbezahlt werden. Sinn sollte es aber sein, das der Urlaub genommen wird. Ein Auszahlen soll die Ausnahme sein. In diesem Fall sagt das Gericht, dass der Urlaub nicht verfällt, wenn der Arbeitnehmer nicht explizit darauf hingewiesen wurde, dass er seinen Urlaub nehmen muss. Dies muss der Arbeitgeber nachweisen.

Also noch mal ganz langsam: jemand nimmt absichtlich seinen Urlaub nicht und wenn der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass er den Arbeitgeber richtig darauf hingewiesen hat, dann kann derjenige noch Jahre später auf seinen Urlaubsanspruch bestehen. Wohl gemerkt den Urlaub, den er absichtlich nicht genommen hat. Alles klar?

Und kann mir jemand erklären, warum jemand „vergessen“ sollte, seinen Urlaub zu nehmen? Sorry Leute, aber das passiert nicht aus versehen.

Um das mal zu vergleichen: es ist als ob ich mit einem Einkaufswagen durch den Supermarkt laufe und absichtlich nichts hineinpacke. Dann gehe ich mit meinem leeren Einkaufswagen zur Kasse und stelle mich an. Und wenn ich dran bin – ohne was im Wagen – dann verlange ich, dass man mich wie einen der besten Kunden aller Zeiten behandelt. Es hat mir ja schließlich niemand gesagt, dass ich was in den Einkaufswagen packen muss.

Der zweite Fall ist für mich noch etwas kurioser. Wenn ein Arbeitnehmer stirbt und noch Urlaubsanspruch offen hat, dann dürfen die Erben verlangen, dass dieser ausgezahlt wird. Um es mal sarkastisch zu sagen: Wenn ihr euer Erbe erhöhen wollt, dann sorgt dafür das eure Eltern ihren Urlaub nicht nehmen. Irgendwie ist dieser Fall so kurios – und hoffentlich so selten – dass man damit niemals wirklich in Berührung kommt. Und trotzdem kann ich die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen. Der Erben des leider Verstorbenen haben doch gar nichts mit dem Arbeitgeber zu tun. Wieso haben die jetzt auf einmal einen Anspruch?

Und gilt das ganz dann auch umgekehrt? Was ist, wenn der Verstorbene mehr Urlaub genommen hat, als ihm eigentlich zu Stand (weil er ja zu früh gestorben ist). Müssen die Erben dann auch den Arbeitgeber für zu viel genommen Urlaub entschädigen? Vermutlich nicht. Hier wird eine einseitige Verpflichtung aufgemacht, die ich so nicht nachvollziehen kann.

Um das mal Zusammenzufassen: ein Europäischer Gerichtshof spricht Urteile, die leider nicht nachvollziehbar sind – zumindest für mich nicht. Und das finde ich Schade. Urteile sind gut und wichtig, aber sie müssen nachvollziehbar sein – auch für mich als Laien.

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